1.GELTUNG DER AGB’S
Für alle Aufträge vom Kunden an uns (Sconnex GbR, Storchenpark 2, 67346 Speyer) gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB’s des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. PRÄSENTATION
Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
3. ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN
3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum bis zum Vertragsabachluss durch Bezahlung unserer Leistungen durch den Kunden. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
4. AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE
4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger können wir im eigenen Namen erteilen und für eigene Rechnung. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
5. LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN
5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.
5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Unsere Rechnungen sind sofort, maximal 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen erbrachten Leistungen und deren Ergebnissen, überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
6.5 Bei Änderung oder Abbruch von Projekten sind nur die bis dahin angefallenen Projektabschnitte, Honorare und/oder Zeitaufwände zu vergüten und ggf. die durch bereits erfolgte Beauftragung Dritter angefallenen Kosten und/oder Provisionen.
7. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ
Alle Leistungen der Agentur (wie z. B. Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Layouts, Reinzeichnungen, Datenfiles, kon-krete Maßnahmen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben zunächst, bis zu vollständigen Bezahlung, Eigentum der Agentur. Danach erwirbt der Kunde das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Ohne gegenteilige Verein-barung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die vertraglich vereinbarte Dauer nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
8. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.